De-minimis Förderprogramm.

Sichern Sie sich mit MAN eine stattliche Förderung.


„Wir von MAN stehen für Effizienz und Sicherheit. Der richtige Weg für Sie ist für uns das Ziel. Gemeinsam sorgen wir für Ihre Sicherheit und Stabilität. Greifen Sie zu und sichern Sie mit unserer Hilfe Ihre staatliche Förderung. Es lohnt sich.“, Reinhard Pöllmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der MAN Truck & Bus Deutschland GmbH.

Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, wenn Sie zur Erhöhung oder zum Schutz der Sicherheit beitragen. MAN bietet Ihnen zahlreiche Produkte, mit denen Sie sich für die Förderung qualifizieren können.

Was wird gefördert?

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen bis zu 3.600,– € (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen).
  • Personenbezogene Maßnahmen bis zu 1.400,– € (z. B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/Disponenten).
  • Effizienzsteigernde Maßnahmen bis zu 2.500,– € (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes).

Wie wird gefördert?

  • Einreichung: Damit Ihr Antrag möglichst schnell bearbeitet wird, müssen Sie ihn form- und fristgerecht vollständig ausgefüllt einreichen. Die konkreten Maßnahmen müssen noch nicht benannt werden.
  • Antwort: Nach Eingang und Prüfung Ihrer Unterlagen wird Ihnen durch die Beförderungsbehörde (BAG) ggfs. eine Budgetzusage mitgeteilt.
  • Los geht’s: Nach Erhalt der Zusage können Sie mit Ihrem Budget förderungsfähige Maßnahmen gemäß der BAG Richtlinien durchführen. Weiterführende Informationen zum Ablauf finden Sie unter www.bag.bund.de. Natürlich stehen auch wir Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Höchstbetrag: Für die Förderungen der einzelnen Maßnahmen werden Ihnen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten erstattet. Bitte beachten Sie, dass der Höchstbetrag der Auszahlung bei 33.000,– € liegt.
  • Berechnung: Die Errechnung des Höchstbetrages entsteht wie folgt: Der Fördersatz von bis zu 2.000,– € wird mit Ihrer Anzahl an berücksichtigungsfähigen Fahrzeugen (min. 12 t und ausschließlich Güterkraftverkehr) multipliziert.
  • Hinweis Begrenzte Mittel verfügen über eine begrenzte Zeit – überlegen Sie nicht lang und holen sich mit unserer Hilfe was Ihnen zusteht.

Informieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich die Höchstsumme von 33.000.-€ staatlicher Förderung.

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