Weiterbildung nach BKrFQG

Seit dem Inkrafttreten des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) ist eine regelmäßige Fortbildung für alle Berufskraftfahrer Pflicht. Dadurch sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht, die Umweltbelastung reduziert und ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Transportgewerbe innerhalb der EU vermieden werden.

Die EU-Richtlinie gilt für Fahrerinnen und Fahrer, die

  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU oder des EWR sind oder,
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden, soweit sie Fahrten im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, mehr als D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen

  • fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation,
  • zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE,
  • zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE.

Nach der BKrFQV (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung) sollen alle nachfolgenden Kenntnisbereiche während der 35 Weiterbildungsstunden vermittelt werden. Diese dürfen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis durchgeführt werden. Die Inhalte der Kenntnisbereiche können zu unterschiedlichen Modulen zusammengefasst werden.

Punkt Ziel
1.1 Kenntnis der Eigenschaft der kinematischen Kette (des Antriebsstrangs) für eine optimierte Nutzung
1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung der Fahrzeuge
2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
3.1 Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2 Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3 Fähigkeit Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen Verfassung
3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

Um auf die speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens einzugehen, bietet Ihnen MAN ProfiDrive® die Möglichkeit aus verschiedenen Modulen auszuwählen.

Die Weiterbildung kann zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeit der Fahrerlaubnis übereinstimmt:

  • nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation darf die Frist nicht kürzer als drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre sein,
  • für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE die Frist vor dem 10.09.2015 liegt,
  • für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE die Frist vor dem 10.09.2016 liegt.
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